
Übernahme der Stiftungsträgerschaft für unselbständige gemeinnützige Stiftungen, Erfüllung derer satzungsgemäßer Zwecke und Verwaltung des Vermögens solcher Stiftungen sowie allgemeine Treuhandtätigkeiten, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.
Übernahme der Stiftungsträgerschaft für unselbständige gemeinnützige Stiftungen, Erfüllung derer satzungsgemäßer Zwecke und Verwaltung des Vermögens solcher Stiftungen sowie allgemeine Treuhandtätigkeiten, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.